Probezeit und Kündigungsschutz

Eine erklärende Einführung

– Eine Einführung

Alle Fakten, die Sie über den Kündigungsschutz und die Probezeit wissen sollten. 

Alle Fakten im Überblick

Über die Autorin

Märchen und Mythen

Immer wieder höre ich in meinem Umfeld: „Ich habe die Probezeit bestanden – jetzt kann mir nichts mehr passieren.“ oder auch: „Ich wechsele meinen Arbeitgeber nur, wenn ich im neuen Vertrag die Probezeit raus verhandeln kann, denn ich will vom ersten Tag an einen sicheren Arbeitsplatz haben.“ Manchmal wird die Probezeit verkürzt: „Meine Probezeit wurde vorzeitig beendet, jetzt greift der Kündigungsschutz und ich bin fest im Job.“ Immer wieder berichten mir Arbeitnehmer: „Meine Probezeit wurde auf 9 Monate( 1 Jahr) verlängert, jetzt bin ich immer noch nicht fest im Job,“  Gerade las ich im schmerzfreien World Wide Web in einer bekannten online Arbeitsrechtszeitung: „Wenn die Probezeit im Vertrag nicht erwähnt wurde, besteht vom ersten Tag an Kündigungsschutz.“

Selten habe ich zu einem arbeitsrechtlichen Thema so viel Falsches gelesen und gehört, wie zur Kündigung während der Probezeit. Auch in meinen praxisorientierten – garantiert paragrafenfreien – Arbeitsrechtsworkshops ist es immer wieder ein Thema, dass Teilnehmer Kündigungsschutz und Probezeit vermischen.

6 Monate

Die Verwirrung wird durch die identischen Zeitangaben verursacht:

  • Probezeit:
    • Die Dauer der Probezeit kann vertraglich bis zu 6 Monate vereinbart werden. Das heißt, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Januar beginnt, endet die Probezeit am 30. Juni.
  • Kündigungsschutz:
    • In einem Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern wird nach Ablauf von 6 Monaten Kündigungsschutz gewährt. Wenn das Arbeitsverhältnis also am 1. Januar beginnt, besteht ab 1. Juli Kündigungsschutz.
    • Probezeit und Kündigungsschutz haben also die 6 Monatsfrist gemeinsam, sind aber ansonsten zwei völlig unterschiedliche Dinge.
  • Probezeit:
    • Während der Probezeit können verkürzte Kündigungsfristen vereinbart werden. Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind mindestens 4 Wochen zum Monatsende. Aber während der Probezeit wird auch häufig eine Kündigungsfrist von 1 Woche oder 14 Tagen zu jedem Tag vereinbart.
    • Die Probezeit kann während des bereits laufenden Arbeitsverhältnisses abgekürzt werden. Nachdem das Arbeitsverhältnis am 1. Januar begonnen hat, kann z. B. im März vereinbart werden, dass die Probezeit am 30. April vorzeitig endet. Damit gilt ab dem 1. Mai die längere gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist
  • Kündigungsschutz:
    • Vor Ablauf von 6 Monaten besteht kein Kündigungsschutz.
    • Eine arbeitsvertragliche Änderung ist nicht zulässig. Die Regelung zum Kündigungsschutz ist quasi gesetzlich betoniert. Diese Regelung kann im Arbeitsvertrag nicht ausgehebelt werden, auch nicht wenn beide Parteien das gerne würden.

Eine Probezeit bedeutet also nichts anderes als das die Kündigungsfristen für max. 6 Monate verkürzt sein dürfen. Während die Dauer der Probezeit zwischen den Arbeitsvertragsparteien frei verhandelbar ist, ist die Regelung zum Kündigungsschutz quasi betoniert.

Rechtsfolgen:

Für die rechtliche Bewertung heißt das:

  • In einem Arbeitsverhältnis ohne Probezeit, gelten von Beginn an die längeren Kündigungsfristen. Der Kündigungsschutz greift trotzdem erst nach Ablauf von 6 Monaten. Das Arbeitsverhältnis ist also ohne Angaben von Gründen während der ersten 6 Monate kündbar.
  • Wurde in einem Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart, ist die einzige Rechtswirkung, dass die Kündigungsfrist sehr kurz sein kann. Auf den Kündigungsschutz hat die Probezeit überhaupt keinen Einfluss. Der Kündigungsschutz greift trotzdem erst nach Ablauf von 6 Monaten. Das Arbeitsverhältnis ist also ohne Angaben von Gründen während der ersten 6 Monate kündbar.
  • Wird die Probezeit während der ersten Monate, z. B. nach 3 Monaten, verkürzt, gelten ab dem 4. Monat die längeren Kündigungsfristen. Aber der Kündigungsschutz greift trotzdem erst nach Ablauf von 6 Monaten. Das Arbeitsverhältnis ist also ohne Angaben von Gründen während der ersten 6 Monate kündbar.
  • Wird die Probezeit über 6 Monate hinaus verlängert, greift trotzdem der Kündigungsschutz ab dem 1. Tag nach den 6 Monaten. Das bedeutet im Klartext für den Arbeitgeber: nichts gewonnen, denn der Mitarbeiter kann noch unter den engen Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes gekündigt werden.

Und noch eines: Die Probezeit endet tatsächlich erst am letzten Tag der vereinbarten Zeit. Auch am letzten Tag der Probezeit kann noch mit der verkürzten Frist gekündigt werden. Wenn also im Arbeitsvertrag eine 6 monatige Probezeit mit 14 tägiger Kündigungsfrist vereinbart wurde, das Arbeitsverhältnis am 1. Januar begann, kann auch noch am 30. Juni zu Mitte Juli gekündigt werden.

Mein Praxistip für Geschäftsführer, Vorstände, Führungskräfte und Personaler:

  • Wenn ein sehr guter Bewerber einen Arbeitsvertrag nur ohne Probezeit unterschreiben will, gewähren Sie ihm die Bitte.
  • Verlängern Sie keinesfalls die Probezeit. Es bringt Ihnen überhaupt nichts. Wenn Sie sich am Ende der Probezeit nicht sicher sind, ob Sie den richtigen Mitarbeiter haben, kündigen Sie lieber zum einem fernen Termin. Besprechen Sie mit dem Mitarbeiter, dass Sie ihm die Chance geben wollen, aber nicht ohne Sicherheit handeln möchten. Wenn der Mitarbeiter dann bleiben soll, können Sie mit seinem Einverständnis die Kündigung zurücknehmen, und das Arbeitsverhältnis fortsetzen.
  • Verkürzen Sie die Probezeit eines sehr guten Mitarbeiters, wenn das Risiko besteht, dass er ansonsten abwandert. Denn Kündigungsschutz besteht erst nach Ablauf von 6 Monaten. Wenn der neue Mitarbeiter also nicht das bringt, was Sie erwartet haben, können Sie ihn problemlos wieder kündigen. Auch ohne Probezeit hat der Neue keinen Kündigungsschutz, nur eben längere Kündigungsfristen.

(Auch wenn ich 100% sicher bin, dass der Inhalt richtig ist, können natürlich keinerlei Rechtsansprüche daraus gezogen werden. Sprechen Sie mich an, wenn Sie Fragen dazu haben.)

Janetta Cordier (cordier-personalstrategien.de) ist Kooperationspartnerin für die Beratung unserer Kunden zu personalstrategischen Themen. Sie lebt in Frankfurt am Main und vor den Toren Berlins. Als HR Executive Beraterin begleitet sie Unternehmensgründer und -entwickler sowie Führungskräfte in deren strategischen und operativen Personalthemen.

Learnings

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Die Dauer der Probezeit kann vertraglich bis zu 6 Monate vereinbart werden.

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In einem Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern wird nach Ablauf von 6 Monaten Kündigungsschutz gewährt.

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Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind mindestens 4 Wochen zum Monatsende. Während der Probezeit können jedoch auch gesonderte Fristen gesetzt werden.

Gemeinsam unternehmerisch denken.

Bei Presse- und Vortragsanfragen schreiben Sie mir gerne eine Mail. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.

 

Ralf Haase

Organisationsdesigner | Netzwerker | Future Leadership Evangelist